Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Am 10.08.2020 hat die BAuA die neue Arbeitsschutzregel im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung durch die COVID-19-Pandemie publiziert.

Ermittelt wird sie gemeinsam von der BauA und v den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS ( ABAS, ABS, AfaMed, ASTA).

Das BMAS gibt sie im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt.

Diese  SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wendet sich an den Arbeitgeber und konkretisiert Anforderungen nach dem ArbSchG – hier im Hinblick auf die Gefährdung durch die COVID-19-Pandemie. Sie bildet den „Goldenen Standard“ für den Arbeitgeber ab. 

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